Aufsichtspflicht
Verantwortung tragen ist wichtig
In den Betreuungszeiten können Sie die Verantwortung für Ihre Kinder in unsere Hände legen. Nach der Betreuung im Kinderhaus sind Sie wieder für die Aufsicht Ihrer Kinder zuständig.

Außerhalb der Betreuungszeiten des Kinderhauses können Sie sowohl die verschiedenen Räume (s. Ausstattung) und das Außengelände der Einrichtung nutzen als auch Freizeitangebote in Plön und in der Umgebung annehmen. Darüber hinaus können sie auch freiwillig an begleiteten Mutter-Kind-Angeboten teilnehmen.
Bitte bedenken Sie, dass außerhalb der Betreuungszeiten die Aufsichtspflicht ihrer Kinder bei Ihnen liegt.