Ihr Weg zur Kur
Keine Angst vor dem Kurantrag
Das Stellen eines Kurantrages ist weniger kompliziert, als Sie vielleicht denken. Es gibt außerdem verschiedene Institutionen, die Ihnen dabei helfen können.
Wichtige Infos für Ihren Weg zu uns
1. Gehen Sie zu einer Beratungs- und Vermittlungsstelle in Ihrer Nähe.
Sie finden diese in den Häusern der Wohlfahrtsverbände.
Das Caritashaus St. Walburg ist eine vom Müttergenesungswerk anerkannte Klinik und arbeitet im Verbund der
Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG)
Postfach 420
79004 Freiburg i. Breisgau
Telefon:
0761 / 200455
Telefax: 0761 / 200743
E-Mail: muettergenesung@caritas.de
Die Beratungsstellen der Caritas und der KAG sind Ihnen behilflich bei Ihrem Weg zu einer Mutter-Kind-Maßnahme und unterstützen Sie bei den erforderlichen Formalitäten.
Onlineberatung zu Mutter-Kind-Maßnahmen:
Web: www.beratung-caritas.de
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
Web: www.kag-muettergenesung.de
E-Mail: kag-muettergenesung@caritas.de
Deutsches Müttergenesungswerk
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
Bergstrasse 30
10115 Berlin
Web: www.muettergenesungswerk.de
E-Mail: info@muettergenesungswerk.de
2. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt.
Für einen Kurantrag sind Atteste notwendig, die Ihre Kurbedürftigkeit und die Ihrer Kinder bestätigen. Eine möglichst genaue Beschreibung der jeweiligen Krankheitsbilder ist erforderlich.
3. Reichen Sie Ihren Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Diese wird dann bei Feststellung der Kurbedürftigkeit eine Kostenübernahme aussprechen.
4. Nach der Maßnahme gibt es im Rahmen der Therapeutischen Kette (Beratung und Information - Stationäre Maßnahme - Nachsorge) häufig die Möglichkeit, über die Caritasberatungsstellen an Nachsorgeangeboten teilzunehmen.
So kann dieses Gesamtkonzept zu einer nachhaltige Verbesserung der Familiensituation beitragen.
Angebote für Frauen mit geringem Einkommen
Für Mütter mit niedrigem Einkommen ist die Zuzahlung von 220 Euro für die dreiwöchige Kur häufig nicht zu leisten. Damit auch diese Frauen eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können, ist es möglich, sich für die Zuzahlung befreien zu lassen.
Bei den meisten Krankenkassen besteht die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheids die gesamte Selbstbeteiligung für die Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Nach der Entrichtung dieses Betrages wären die Versicherten von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Laufe des Jahres befreit. Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. Viele Krankenkassen sind dazu bereit.